Als Gymnasiasten wurde uns beigebracht, der Genitiv sei der Kasus der Gebildeten, das gelte für das Deutsche ebenso wie für das Lateinische. Noch heute schwingt ein nostalgisches Bedauern mit, wenn vom Tod des Genitivs die Rede ist. Gemeint ist damit zuerst sein Rückgang als Objektkasus, als Kasus also, der vom Verb oder Adjektiv regiert wird. In der Grammatik von Friedrich Blatz (1880) finden sich ungefähr 160 Genitiv-Verben. Ein Teil von ihnen ist veraltet (sie harrt seiner, er gereut sich dessen), ein anderer Teil hat den Genitiv verloren und regiert nur noch einen anderen Kasus (dessen/das vergessen, dessen/das entbehren) oder ein präpositionales Objekt (ihrer warten/auf sie warten, seiner spotten/über ihn spotten). Im Gegenwartsdeutschen gibt es noch ungefähr 25 Genitivverben, aber auch den meisten von ihnen haftet etwas Bildungssprachliches an (sich dessen bemächtigen, dessen gedenken).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-1823.2008.39.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-1823 |
Ausgabe / Jahr: | 39 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-01 |
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